 |  |  |  |  |  | News-Service: Michael Winter |  |  |  |  |  |  |  | Raser als Mörder verurteilt |  |  |  | Vorsicht auf der Autobahn! Was das neue Raser-Urteil für alle Autofahrer bedeutet |  |  |  | |  |  |  | Dass zwei junge Raser nach einem tödlichen Crash als Mörder verurteilt wurden, sorgt für Diskussionen. Ein Einzelfall - doch auch in anderen Fällen sind vergleichbare Urteile denkbar. Schon jetzt vergessen viele Fahrer auf der Autobahn eine wichtige Regel. |  |  |  | Das Berliner Urteil im Prozess gegen zwei Raser , die bei ihrem illegalen Rennen, das teilweise wohl mit Geschwindigkeiten von 160 km/h stattfand, einen Unschuldigen töten, mag auf den ersten Blick hart klingen - blicken wir einmal hinter die juristischen Kulissen.
Um wegen Mordes - und nicht wegen Totschlags - verurteilt zu werden, muss man eines der festgeschriebenen Mordmerkmale verwirklichen. Im vorliegenden Fall sah das Gericht die eingesetzten Fahrzeuge als "gemeingefährliche Mittel" an, womit eines der genannten Merkmale, die Mord und Totschlag voneinander unterscheiden, verwirklicht war. Drei Formen des VorsatzesAusführlich setzt sich das Gericht auch damit auseinander, ob und was die beiden Täter wohl gedacht hatten. Der Jurist kennt nämlich drei Formen des Vorsatzes. Gestellt werden hierbei immer zwei Fragen: 1) Was wusste der Täter? 2) Was wollte der Täter? - Die "stärkste" Vorsatzform, die "Absicht", setzt voraus, dass der Täter um den Erfolg weiß und ihn als möglich ansieht. Jedoch strebt er diesen Erfolg auch wirklich an - er ist ihm wichtig.
- Bei der schwächeren Form des "direkten Vorsatzes" weiß der Täter um den Erfolg und sieht ihn als sicher oder höchstwahrscheinlich voraus. Ob er diesen will oder nicht will, ist hier nicht von wesentlicher Bedeutung.
- Die schwächste Vorsatzform des so genannten "Eventual-Vorsatzes" bedeutet, dass der Täter einen naheliegenden Erfolg ernstlich für möglich hält und auf der Seite des "Wollens" entweder den Erfolg billigt, sich mit dem Erfolgseintritt abfindet oder dem Erfolgseintritt gleichgültig gegenübersteht.
Todes-Raser hatte einen "Eventual-Vorsatz"Die letzte Form des Vorsatzes hat das Gericht bei den beiden Rasern angenommen. Es hat ihnen also nicht unterstellt, dass sie einen Menschen bewusst töten wollten, jedoch ging es folgerichtig davon aus, dass sich beide schlichtweg nicht darum scherten, ob ein Mensch bei Ihrem rücksichtslosen Tun verletzt oder getötet werden könnte.
Ob das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Bestand hat, kann derzeit selbstverständlich noch nicht vorhergesagt werden. Jedenfalls ist es aus meiner Sicht - da das Gericht offensichtlich sehr genau auf den Einzelfall, die Tatumstände und die Persönlichkeiten der beiden Täter einging - für den entschiedenen Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Dies unter anderem auch deshalb, weil eine lebenslange Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt wurde. Wer rast, kann zum Mörder werdenMan sollte also künftig (und das nicht nur in der Innenstadt, sondern auch auf Landstraßen und Autobahnen) äußerst genau überlegen, was man tut. - Rast man wie ein Irrer (egal ob man sich dabei mit einem anderen duelliert oder nicht), können Gerichte durchaus daran denken, eine lebenslange Haftstrafe auszusprechen, wenn bei dieser Raserei ein Mensch getötet wird.
- Worüber man sich - speziell wenn man auf deutschen Autobahnen sehr schnell unterwegs ist - durchaus einmal Gedanken machen kann, ist jedoch ein ganz anderer (relativ unbekannter) Umstand: Es gibt eine so genannte Richtgeschwindigkeitsverordnung, wonach man auf Empfehlung des Verordnungsgebers auf der Autobahn eigentlich nicht schneller als 130 km/h fahren sollte.
- Dem entgegen steht, dass, so keine entsprechende Beschilderung existiert, der Grundsatz "Feuer frei" meist die Oberhand gewinnt.
- Kommt es dann aber zu einem Unfall, wird die eigene, sehr hohe Geschwindigkeit zum Bumerang - sie holt einen nämlich im Rahmen der sogenannten "Gefährdungshaftung" oder sogar im Rahmen einer Mithaftungs-Quote schneller ein, als man tatsächlich fuhr.
Was dies in der Praxis (und zwar sowohl im Bereich der Haftpflicht-, als auch im Bereich der Vollkaskoversicherung) bedeutet, werde ich in einem nächsten Beitrag besprechen. Video: We call it Rechtsfahrgebot: Autobahn-Knigge für PS-Touristen |  |  |  | |  |  |  | |  |  |  | ZUM THEMA |  |  |  | |  |  |  |  |  |  |  | Michael Winter: aktuelle Meldungen |  |  |  |  |  |  |  | |  |  |  |  |  |  |  | | | Blitzer-Exzess | Köln will Bußgelder an geblitzte Autofahrer zurückzahlen – Ist das alles? |  | Der Aufruhr war groß: Die Stadt Köln hatte tausende Autofahrer ohne Rechtsgrundlage geblitzt. Zwischenzeitlich hat sich der Stadtrat dazu durchgerungen, zu Unrecht erhobene Bußgelder zurückzuzahlen. Zu mehr reichte es jedoch nicht! FOCUS-Online-Experte Michael Winter will, dass Köln mehr tut. » | | |  |  |  | ![]() |  |  |  | Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |  |  | Schreiben Sie an: webmaster@focus.de |  |  |  | Wenn Sie diesen Newsletter künftig im Text-Format erhalten wollen, klicken Sie hier. |  |  |  | Wenn Sie diesen Newsletter abbestellen wollen, klicken Sie hier. |  |  |  | Weitere Newsletter von FOCUS Online finden sie hier. |  |  | |  |  |