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Nahles setzt sich durch: So funktioniert die neue Betriebsrente

Die große Koalition hat sich einem Zeitungsbericht zufolge auf die Reform der Betriebsrente geeinigt. Der Bundestag soll das neue Gesetz in der kommenden Woche verabschieden. FOCUS Online erklärt, wie die reformierte Betriebsrente funktioniert.

Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) will mit einem umfangreichen Reformpaket die Betriebsrente stärken. Ziel ist, dass die Bürger im Ruhestand auskömmlich leben können. Weil die staatliche Rente in Zukunft weiter sinken dürfte, müssen Arbeitnehmer für den Ruhestand mehrgleisig vorsorgen. Nur so lässt sich die Rentenlücke verringen. Die Betriebsrente ist eine Zusatzvorsorge zur gesetzlichen Rente, bei der Beschäftigte Unterstützung des Arbeitgebers erhalten.

Heute setzen rund 57 Prozent der Beschäftigten auf eine betriebliche Altersvorsorge. Doch in kleineren Betrieben und bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen will die Regierung die Akzeptanz verbessern.

Jetzt hat die Bundesregierung die geplante Betriebsrenten-Reform festgezurrt. Das berichtete am Mittwoch die "Stuttgarter Zeitung". Doch keiner der beteiligten Abgeordneten will über Details sprechen, bevor das Projekt am kommenden Montag vorgestellt wird. FOCUS Online erklärt, was sich ändern soll.

  • Garantieverbot

Der Gesetzentwurf sieht ein Modell vor, dass die Arbeitgeber keine Garantien geben müssen, wie sich die Einzahlungen ihrer Angestellten verzinsen – das sogenannte Garantieverbot. Dieser Punkt war heftig umstritten. Die Versicherungswirtschaft war dagegen Sturm gelaufen – letztlich ohne Erfolg. Der Gesetzgeber will mit der jetzt geplanten Variante erreichen, dass die Tarifvertragspartner die Betriebsrente ganzen Belegschaften anbieten. Den Beschäftigten wird statt einer Garantie- eine unverbindliche Zielrente angeboten.

  • Sozialpartnermodell

Sie soll den Sozialpartnern Arbeitgeber und Gewerkschaften ermöglichen, Betriebsrenten ohne Haftung von Arbeitgebern zu vereinbaren. Im Gegenzug sollen sich die Arbeitgeber an der „Absicherung der Zielrente mit Sicherungsbeiträgen beteiligen", wie eine Übersicht der Bundesregierung ausführt. Laut dem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten" soll der „Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Gehalts pauschal an die Versorgungseinrichtungen" zahlen.

  • Direkter Steuerzuschuss

Um die Betriebsrente Kleinverdienern schmackhaft zu machen, sollen sich die Arbeitgeber finanziell beteiligen. Gewähren Arbeitgeber Beschäftigten mit einem Monatsbruttoeinkommen von unter 2000 Euro eine Betriebsrente, müssen sie die Beiträge in Höhe von 240 bis 480 Euro jährlich zahlen. Das fördert der Staat mit Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent – also zwischen 72 und 144 Euro jährlich.

  • Höhere Riester-Zulage

Die Grundzulage klettert von derzeit 154 auf 165 Euro pro Jahr. Damit trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass Personen mit einem Bruttoeinkommen unter 30.000 Euro einen Großteil der Riester-Policen abgeschlossen haben.

  • Staatliche Kontrolle

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) überwacht die Betriebsrente. Dafür schafft das Bundesfinanzministerium als Aufsichtsbehörde neue Vorschriften.

Mit dem Maßnahmenbündel versucht die Politik, gerade Geringverdienern die zusätzliche Altersversorgung schmackhaft zu machen. Der Bundestag soll das Paket in der kommenden Woche absegnen.

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mbe/
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