Mit dem neuen Jahr treten auch wieder etliche Änderungen in Kraft. FOCUS Online gibt einen Überblick:
EEG-Umlage und Netzentgelte
Verbraucher müssen zur Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne wohl auch 2017 tiefer in die Tasche greifen. Die sogenannte Ökostrom-Umlage wird von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Auch die Netzentgelte werden steigen. Falls Anbieter dies weitergeben und die Strompreise anheben, können Kunden nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg einen Tarif- oder Anbieterwechsel prüfen. In diesem Fall gebe es immer ein Sonderkündigungsrecht.
Ökostrom
Von 2017 an wird die Förderung von Ökostrom umgestellt. Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogas-Anlagen künftig für eingespeisten Strom keine feste, gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält dann den Zuschlag.
Elektrogeräte
Ab September 2017 dürfen nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg entsprechend der EU-Ökodesign-Richtlinie nur noch Staubsauger verkauft werden, die eine maximale Leistung unter 900 Watt haben – am EU-Label auch daran erkenntlich, dass der Jahresstromverbrauch unter Standardbedingungen maximal bei 43 Kilowattstunden liegen darf. Tests der Stiftung Warentest hätten gezeigt, dass der geringere Stromverbrauch nicht zulasten der Saugkraft gehe.
Heizungsanlagen
Seit 2016 gibt es laut der Verbraucherzentrale Brandenburg eine Energieeffizienz-Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand. Neu sei ab 2017, dass Bezirksschornsteinfeger verpflichtet seien, alle noch nicht gekennzeichneten Geräte gestaffelt nach Baujahren zu etikettieren.
Im Video: Rente, Steuern, Strom – und ein Extra-Feiertag: Was sich 2017 für Sie ändert