+++ Exorzismus-Prozess: Nur die Hauptangeklagte muss in Haft +++

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  EILMELDUNG   20.02.2017, 15:41
Schwere Körperverletzung mit Todesfolge
Exorzismus-Prozess: Nur die Hauptangeklagte muss in Haft

Im Prozess um eine Teufelsaustreibung mit tödlichem Ende hat das Landgericht Frankfurt die 44 Jahre alte Cousine des Opfers zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Gericht verhängte die Strafe am Montag wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Die vier mitangeklagten Mitglieder einer südkoreanischen Familie wurden zu Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb Jahren und zwei Jahren verurteilt.

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kjo/dpa
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