+++ Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen – was Verbraucher jetzt tun sollten +++

Wenn dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.  
zur FOCUS Online Startseite zur Startseite
News-Service: Immobilien
BGH-Urteil
Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen – was Verbraucher jetzt tun sollten

Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen, wenn Kunden die Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute im Fall der Wüstenrot-Bausparkasse. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung.

Mit seinem Richterspruch macht der BGH die Hoffnung von hunderttausenden Bausparern auf weiter hohe Zinsen durch ihre Altverträge zunichte. Bausparkassen haben bisher bereits über 260.000 Altverträge gekündigt (Az. XI ZR 272/16 u. XI ZR 185/16).

Voll besparte Verträge dürfen gekündigt werden

Bereits bislang war klar, dass Bausparkassen ältere Verträge kündigen dürfen, die vom Kunden voll bespart waren. In diesen Fällen brauchten Kunden gar kein Darlehen mehr. Die heute vom BGH erlaubten Kündigungen zielen dagegen auf neuere Bausparverträge: Hier haben die Kunden die gesamte Bausparsumme zwar noch nicht einbezahlt, die Verträge sind aber schon seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif.

So sollten Verbraucher reagieren

Hartmut Schwarz, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen, erwartet nun weitere Kündigungen: "Bausparkassen werden nun erst Recht auf massenhafte Kündigung von Bausparverträgen setzen, um Kunden los zu werden". Die Kunden sollten sich darauf einstellen: „Sobald Verträge zuteilungsreif werden, rollt nach zehn Jahren die nächste Kündigungswelle auf sie zu."

Verbraucher sollten sich aber nicht vorschnell zum Handeln drängen lassen. Denn es könnte auch vorkommen, dass Anbieter Verträge kündigen, die gar nicht unter das Urteil fallen.

„Holen Sie sich vorher unbedingt unabhängigen Rat", empfiehlt Schwarz weiter. Ratsuchenden stellt die Verbraucherzentrale Bremen umfassende Informationen zur Verfügung, vor allem zur Kündigungswelle der Bausparkassen.

BAUFI-BERATER

Von Schnellcheck bis zur ausführlichen Analyse
FOCUS Online vergleicht die besten Anbieter

Über 100 laufende Gerichtsverfahren

Im Streit um solche Kündigungen sind beim BGH mittlerweile über Hundert Verfahren anhängig. In einem der beiden aktuellen Fälle hatte ein Ehepaar 1999 bei Wüstenrot zwei Bausparverträge über umgerechnet rund 100.000 Euro abgeschlossen und bekam für ihr angespartes Geld Zinsen in Höhe von 4,5 Prozent. Die Verträge wurden 2001 zuteilungsreif, die gesamte Bausparsumme war aber bis 2015 noch nicht erreicht.

Gleichwohl kündigte Wüstenrot diese Verträge und einen weiteren im zweiten Fall über rund 16.000 Euro. Das Unternehmen begründete dies mit einem Gesetz, wonach ein Darlehensnehmer - in diesem Fall also die Bausparkasse einen Vertrag zehn Jahre nach Erhalt des Darlehens grundsätzlich kündigen kann, einerlei was zuvor vereinbart wurde.

Im Video: In diesen Städten kosten Eigentumswohnungen am wenigsten

Zehn-Jahres-Frist beginnt mit Zuteilungsreife

Der BGH bestätigte diese Rechtsauffassung. Er entschied nun, dass mit der Zuteilungsreife des Bausparvertrags die Zehn-Jahres-Frist zu laufen beginnt, nach der die Bauparkasse solch einen Vertrag kündigen kann.

Wüstenrot-Rechtsvertreter Rainer Hall zufolge machen die Bausparkassen wegen der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und den günstigen Krediten der Banken mit ihren bundesweit rund 30 Millionen Bausparverträgen hohe Verluste. Im Durchschnitt bekämen Bausparer derzeit rund zwei Prozent Zinsen, während die zu vorsichtigem Wirtschaften verpflichteten Bausparkassen mit dem Angesparten ihrer Kunden aber nur eine Rendite von durchschnittlich einem Prozent erzielten. Es sei daher nicht verwunderlich, wenn die Bausparkassen Altverträge kündigten, die bereits über zehn Jahre zuteilungsreif seien und den Kunden offensichtlich nur zur Mitnahme hoher Zinserträge dienten.

Welche Spar-Alternativen gibt es?

Wer sein Geld nur zum Sparen in einen Bausparvertrag einzahlt, muss sich jetzt nach Alternativen umsehen. Anleger müssen bereit sein, mehr Risiko einzugehen, denn mit sicheren Sparprodukten lässt sich kaum noch die Inflationsrate von 1,9 Prozent schlagen. Infrage kommen zum Beispiel Aktienfonds, Immobilienfonds und Gold.

Im Video: Vorsicht, neuer Trick: So könnten Banken Bausparer aus den Verträgen drängen

zur aktuellen Meldung »
ZUM THEMA
Rettung vor der Inflation: 5 Geldanlagen, die Ihr Erspartes schützen Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge nach 10 Jahren kündigen Worum es beim Grundsatz-Urteil des BGH geht
Immobilien: aktuelle Meldungen
Kabinettsentwurf liegt vor
Dämm-Irrsinn: Neues Bau-Gesetz wird Mieten in die Höhe treiben
Neue, schärfere Dämm-Vorschriften aus dem Bundesumweltministerium könnten Neubauten in Deutschland schon wieder teurer machen - und damit auch die Mieten in die Höhe treiben. Dabei ist die Maßnahme unter Experten umstritten. »
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Bonus vom Finanzamt: So sparen Sie 5000 Euro beim Frühjahrsputz
Wer seine Wohnung pflegt, putzt oder neu herrichtet, bekommt einen Bonus vom Finanzamt. Dabei lohnen sich Rechnungen für Handwerker-Dienstleistungen besonders. Das gilt selbst für Mieter. Wie Sie den Bonus beantragen. »
Top-Wohnorte als PDF
Immobilien-Atlas 2016: Die besten Wohnlagen Deutschlands
Der PDF-Ratgeber zeigt Ihnen, wo Sie in der Stadt und auf dem Land noch Top-Immobilien kaufen können. Plus: Detailanalysen von Deutschlands größten Städten, eine Liste von 1000 Top-Maklern und die besten Ferienhaus-Lagen in Europa. »
Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schreiben Sie an: webmaster@focus.de
Wenn Sie diesen Newsletter künftig im Text-Format erhalten wollen, klicken Sie hier.
Wenn Sie diesen Newsletter abbestellen wollen, klicken Sie hier.
Weitere Newsletter von FOCUS Online finden sie hier.
Verantwortlich für diesen Newsletter: FOCUS Online Group GmbH
St. Martin Str. 66, D-81541 München
Tel. 089/92 50 - 3292, E-Mail: redaktion@focus.de

Geschäftsführer: Daniel Steil, Jürgen Schlott, Andreas Laube, Amtsgericht München, HRB 97887