+++ Richter entscheiden: Miete muss nicht am dritten Werktag beim Vermieter sein +++

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BGH kippt Vertragsklausel
Richter entscheiden: Miete muss nicht am dritten Werktag beim Vermieter sein

In den meisten deutschen Mietverträgen findet sich die Klausel, dass das Geld für die Miete am dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen sein muss. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun jedoch für unwirksam erklärt.

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