+++ Fieser Trick: Arbeitgeber zwingen Mitarbeiter, sich auf eigene Stelle zu bewerben +++

Wenn dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.  
zur FOCUS Online Startseite zur Startseite
News-Service: Experten
Verkappter Rausschmiss
Fieser Trick: Arbeitgeber zwingen Mitarbeiter, sich auf eigene Stelle zu bewerben

In deutschen Großunternehmen herrscht Unruhe. Mit einem Trick versuchen Firmen, sich von Personal zu trennen. Der Kniff: Chefs fordern Angestellte auf, sich auf ihre eigenen Stellen neu zu "bewerben". Das ist rechtswidrig. Wie Sie sich erfolgreich wehren. Von FOCUS-Online-Experte Marc Repey

Wer es einmal auf einen unbefristeten Job geschafft hat, dem droht so schnell kein Ungemach. Irrtum! Zumindest, wenn er bei der Allianz##chartIcon und einigen weiteren deutschen Großunternehmen angestellt ist. Dort wird aktuell ein besonderer Trick gefahren: Man teilt Arbeitnehmern mit, dass sie sich auf ihre Stelle neu bewerben müssen - natürlich auf die Gefahr hin, Ihren Job ganz zu verlieren. Einziges Kriterium: Die frisch angepasste Jobbeschreibung muss sich um mehr als 30 Prozent geändert haben.

Betroffene müssen handeln

Hier ist größte Vorsicht geboten. Denn: Kein Angestellter muss sich auf seine eigene Stelle erneut bewerben, nur weil der Arbeitgeber die Stellenbeschreibung ändert. Vielmehr gilt: Entweder ist die Stellenbeschreibung Bestandteil des Arbeitsvertrages - dann darf der Arbeitgeber sie nicht einseitig ändern. Denn einen Arbeitsvertrag nachträglich nach Gutdünken zu ändern, ist verboten. Oder: die Stellenbeschreibung ist nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages - dann kann die Änderung der Stellenbeschreibung schon von vornherein nicht den Arbeitsvertrag ändern.

Surftipp: Gehalts-Check für 150 Berufe: Wie viel die Deutschen im Monat verdienen

Arbeitgeber muss Probleme mit Beschäftigten einvernehmlich regeln

Der Arbeitgeber müsste, wenn er Änderungen durchsetzen will, diese einvernehmlich mit den Mitarbeitern vereinbaren oder versuchen, eine Änderungskündigung auszusprechen. Achtung: Hierfür ist die Kündigungsfrist einzuhalten und einen Kündigungsgrund notwendig. Die Änderung einer Stellenbeschreibung allein ist kein Kündigungsgrund.

So gehen Betroffene am besten vor

Und was können Arbeitnehmer in einer solch unangenehmen Situation tun? Zunächst gilt: Ruhe bewahren und die Lage nicht leichtfertig hinnehmen. Wichtig ist, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass man mit seinem Vorgehen nicht einverstanden ist. Schließlich besitzt jeder betroffene Angestellte einen gültigen Arbeitsvertrag.

Außerdem sollte man sich die bisherige Jobbeschreibung sichern, um sie später dokumentieren zu können. Schreiben Sie darüber hinaus einmal konkret auf, welche Aufgaben Sie bislang erledigt haben. Denn entscheidend sind genau diese tatsächlich vollbrachten Tätigkeiten. Häufig erledigen Angestellte deutlich anspruchsvollere Aufgaben als in ihrem Vertrag vorgesehen.

Und seien Sie ab sofort auf der Hut: Kommt die neue Jobbeschreibung, prüfen Sie sofort, was sich ändert. Gerade bei Führungskräften verbirgt sich häufig eine schleichende Entleitung dahinter. Doch dafür muss ein Arbeitgeber die gerade beschriebene Änderungskündigung aussprechen.

Zügig und entschieden handeln

Abschließend klar gesagt: Kein Arbeitnehmer muss ein solches Vorgehen des Arbeitgebers dulden. Wichtig ist, zügig und entschieden zu handeln. Sonst bekommt man später in Schwierigkeiten, weil der Arbeitgeber sich darauf berufen kann, dass man die Situation hingenommen habe.

Im Video: Fünf bizarre Gründe, warum Angestellte ihren Job verloren haben

zur aktuellen Meldung »
ZUM THEMA
Aussehen im Job: Was der Chef von Ihnen verlangen darf Richtig krankmelden: Nicht jeder darf einfach zu Hause bleiben
Experten: aktuelle Meldungen
Amazon, Zalando & Co
Die Internet-Riesen sind auf Beutetour - wer ist das nächste Opfer?
Dass der Einzelhandel sich seit Jahren in einem Umbruch befindet, dürfte mittlerweile jeder bemerkt haben. Die wichtigere Frage aber ist: Welche Branche fressen die Online-Riesen als nächstes? Eines ist jetzt schon klar: Drogerie-Ketten müssen sich auf starke Konkurrenz gefasst machen. »
Besser als ihr Ruf
Fünf Gründe, warum wir über Bürokratie im Job froh sein sollten
Die Bürokratie hat keinen guten Ruf. Sie gilt als Bremsklotz, der alles umständlicher macht. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch klar, dass die Bürokratie auch ihre guten Seiten hat. »
Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schreiben Sie an: webmaster@focus.de
Wenn Sie diesen Newsletter künftig im Text-Format erhalten wollen, klicken Sie hier.
Wenn Sie diesen Newsletter abbestellen wollen, klicken Sie hier.
Weitere Newsletter von FOCUS Online finden sie hier.
Verantwortlich für diesen Newsletter: FOCUS Online Group GmbH
St. Martin Str. 66, D-81541 München
Tel. 089/92 50 - 3292, E-Mail: redaktion@focus.de

Geschäftsführer: Daniel Steil, Jürgen Schlott, Andreas Laube, Amtsgericht München, HRB 97887