+++ Gericht entscheidet: Bayern muss Fahrverbot für Diesel-Autos in München vorbereiten +++

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Frist bis Ende des Jahres
Gericht entscheidet: Bayern muss Fahrverbot für Diesel-Autos in München vorbereiten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Bayern dazu verpflichtet, ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge vorzubereiten. Der Freistaat muss bis zum Jahresende ein vollzugsfähiges Konzept vorlegen - mit genauen Angaben zu betroffenen Straßen und Uhrzeiten.

Ansonsten droht ein Zwangsgeld von 4000 Euro. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 27. Februar hervor (Az.: 22 C 16.1427), gegen den es kein Rechtsmittel gibt.

Der Senat wies gleichzeitig darauf hin, dass dem Erlass von Fahrverboten wohl rechtliche Hürden im Hinblick auf die Straßenverkehrsordnung entgegenstünden - also Bundesgesetzgebung. Deswegen verpflichtet die Entscheidung den Freistaat nicht zur Aufnahme von Fahrverboten, jedoch zur konkreten und zeitnahen Vorbereitung solcher Maßnahmen. "Bayern kann das nun nicht mehr auf die lange Bank schieben", erklärte ein Sprecher des Gerichtes gegenüber FOCUS Online.

Bayern muss detaillierten Plan vorlegen

Der Plan soll genaue Angaben darüber enthalten,

  • in welchen Straßen und Straßenabschnitte ein Verkehrsverbot gelten soll,
  • welche zeitlichen und sachlichen Ausnahmen für diese Verkehrsverbote gegebenenfalls geplant sind und
  • welche Straßen von Verkehrsverboten ausgenommen sein sollen.

Die Strafe ist allerdings nur angedroht. Sollte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als ursprüngliche Klägerin beispielsweise das Konzept für nicht ausreichend erachten oder der Freistaat die Frist nicht einhalten, müsste sie erneut vor Gericht, sagte der VGH-Sprecher. Dann könnte das Gericht das Zwangsgeld anordnen.

In dem Streit geht es um die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2), die in der bayerischen Landeshauptstadt alljährlich an zwei Stellen überschritten werden. 2012 hatte das Verwaltungsgericht München auf eine Klage der DUH hin verlangt, den Luftreinhalteplan für München so zu ändern, dass er Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid enthält.

In zwei Straßen werden die NO2-Werte regelmäßig überschritten

Die Feinstaubwerte wurden seit 2012 eingehalten, die NO2-Werte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft dagegen an der Landshuter Allee und am Stachus jedes Jahr aufs Neue überschritten. 2016 drohte das Gericht dem Freistaat auf Vollstreckungsantrag der DUH 10.000 Euro Zwangsgeld an, falls er dem Urteil nicht bis Juni 2017 nachkomme. Der Freistaat legte Beschwerde ein, der Streit landete beim Verwaltungsgerichtshof.

Bei der Maximalsumme von 10.000 Euro bleibt auch der VGH. Allerdings staffelte der Senat Teile davon: So droht ein Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro bis zum 29. Juni nur, wenn der Freistaat bis dahin kein vollständiges Verzeichnis aller Straßen(abschnitte) in München öffentlich macht, an denen der NO2-Grenzwert aktuell überschritten wird. 4000 Euro könnten fällig werden, wenn er bis zum 31. August nicht im Zuge einer Öffentlichkeitsbeteiligung die Fortschreibung des Luftreinhalteplans bekanntmacht. Darin müssen unter anderem Verkehrsverbote für Fahrzeuge mit Dieselmotor aufgenommen werden. Die letzten 4000 Euro Zwangsgeld sind schließlich für den Fall angedroht, dass der Freistaat nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember das umsetzungsfähige Konzept zur Fortschreibung des Reinhalteplans veröffentlicht.

Stickstoffdioxid kann Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen verursachen. Europäische Umweltbehörden gehen von jährlich rund 10.600 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland aus. In München gehe es um mehrere Hundert Tote, hatte DUH-Anwalt Remo Klinger bei einer mündlichen Verhandlung Mitte Februar gesagt. "Seit zehn Jahren sind Sie untätig. Rechnen Sie es hoch auf mehrere Tausend Todesfälle."

VIDEO: Tanken für die EU: Autofahrer sollen Benzinsteuer an Brüssel zahlen

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pom/mit dpa
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