+++ Mann gewinnt Auto beim Bier-Trinken - und muss Geld mit seinen Freunden teilen +++

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News-Service: Recht
Urteil im Kronkorken-Streit
Mann gewinnt Auto beim Bier-Trinken - und muss Geld mit seinen Freunden teilen

Fünf Freunde verbringen gemeinsam ein Wochenende am nordhessischen Edersee, die Kosten teilen sie und Bier haben sie auch dabei. Was sie da noch nicht wissen: In einem der Kronkorken verbirgt sich ein Hauptgewinn. Das hat Folgen - für alle, wie jetzt ein Richter entschied.

Der Mann aus dem sauerländischen Schmallenberg hatte das entscheidende Autosymbol auf der Innenseite eines achtlos auf den Tisch geworfenen Kronkorkens entdeckt und den Wagen bei der Kronkorken-Aktion der Brauerei Krombacher im Frühjahr 2015 gewonnen. Die Brauerei übergab ihm einen von insgesamt 111 ausgelobten Audi A3 Sportback, der Mann fuhr das Auto auch eine Weile und verkaufte den Wagen dann.

Das Arnsberger Landgericht musste nun klären, was die Clique aus dem Sauerland zerstritten hat: Eine Mitreisende erhob Anspruch auf ein Fünftel des gewonnenen Wertes. Schließlich habe man die Kosten der Reise durch die Zahl der Freunde geteilt. Das müsse auch für den Gewinn gelten.

Gewinner seit Monaten in der Heimat Dorfgespräch

Das sah auch der Richter so: Der Gewinner muss einen Teil des Geldes aus dem Verkauf des gewonnenen Wagens an seine frühere Freundin zahlen, so das Urteil. Sie seien alle auch dessen „Miteigentümer". Der Mann könne den überraschenden Gewinn nicht einfach für sich behalten.

Einen vorgeschlagenen Vergleich hatten die einstigen Freunde und heutigen Streithähne zuvor abgelehnt. Im Schmallenberger Ortsteil Oberkirchen, aus dem der Autogewinner stammt, ist der umstrittene Glücks-Kronkorken übrigens seit Monaten Dorfgespräch.

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pom/dpa
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