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Jugendschutz im Netz
Auch die Politik will Sex-Seiten jetzt an den Kragen

Wie umgehen mit frei zugänglichen Sex-Seiten im Internet? Aus Sicht des Bundesverbands Erotik Handel sollen Seitenbetreiber zu einem strengeren Jugendschutz gezwungen werden. Das sieht auch die Politik so, kritisiert aber den Vorschlag, eine Altersverifikation via Personalausweis einzuführen.

Viele Sex-Seiten im Internet sind leicht abrufbar – auch und gerade für Jugendliche. Eine Altersverifikation findet oft nicht oder nur pseudomäßig statt. Genau das hat den Bundesverband Erotik Handel nun dazu veranlasst, gegen Anbieter von solchen Seiten vorzugehen .

Der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Arndt Kempgens, der den Bundesverband vertritt, sagte gegenüber FOCUS Online: "Die Rechtslage ist nach Paragraf 184 des Strafgesetzbuch völlig eindeutig. Wer ohne Jugendschutz-Beschränkung pornografische Inhalte verbreitet, macht sich in Deutschland strafbar." Dem Verband gehe es vor allem um den freien Zugang zu solchen Inhalten. Kempgens erklärt: Während ein Erotikgeschäft ganz klar jeden Minderjährigen an der Tür abweisen müsse, könnten Jugendliche auf Seiten wie YouPorn ungeprüft zugreifen.

Handlungsbedarf sieht auch die Politik. So drängt Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) auf einen besseren Jugendschutz im Internet. In einer Zeit, in der reale und virtuelle Grenzen in der Welt zunehmend verschwänden, seien unterschiedliche gesellschaftliche Kräfte gefordert, um einen besseren Jugendschutz zu erreichen.

Ausländische Anbieter schwierig zu ermitteln

Grundsätzlich machen sich Betreiber von Angeboten, die pornografische Inhalte ungehindert zur Verfügung stellen, strafbar. Laut Bundesjustizministerium auch dann, wer billigend in Kauf nimmt, dass Minderjährige Zugang zu Sex-Seiten wie YouPorn haben. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Zugriff auf pornografische Inhalte nicht ausreichend geschützt ist.

Das Problem für die Strafverfolgungsbehörden ist jedoch, dass die Anbieter ausländischer Seiten in Deutschland nicht zur Rechenschaft gezogen werden können und häufig nur schwierig ausfindig zu machen sind. "Tatsächlich kann ein Porno-Betreiber im Ausland sich einer Strafe hierzulande wohl in den meisten Fällen entziehen", sagt der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke zu FOCUS Online. Anwalt Kempgens forderte zuletzt als eine mögliche Variante der Altersverifikation, den Personalausweis als eine Art Stempel einzusetzen. So solle der Zugang zu frei verfügbaren Sex-Inhalten im Internet kontrolliert werden.

Personalausweis: Ministerium hat Bedenken

Das Bundesfamilienministerium meldet jedoch Bedenken an. „Die schlichte Abfrage der Personalausweisnummer ist nicht ausreichend, da dieses Verfahren leicht umgangen werden kann", teilte eine Sprecherin gegenüber FOCUS Online mit. Für einen besseren Jugendschutz sind laut der Sprecherin zweistufige Verfahren nötig. In einem ersten Schritt müsse gewährleistet sein, dass die Volljährigkeit einer Person einmal verlässlich geprüft wurde. Dann solle sich der Nutzer bei jedem Nutzungsvorgang mit einem persönlichen Kennwort anmelden, heißt es aus dem Familienministerium.

Die Frage, wie und vor allem mit welchen Altersverifikationsverfahren Seiten mit pornografischen Inhalten geschützt werden können, ist durchaus knifflig. Bereits in der Praxis eingesetzte und positiv bewertete Verfahren zur Altersabfrage hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im Internet aufgelistet. Diese Beispiel-Verfahren genügen laut der Ministeriumssprecherin gesetzlichen Vorgaben und wären damit auch eine Lösung für frei zugängliche Porno-Seiten, um den Jugendschutz zu erhöhen.

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