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News-Service: Gesetzliche Rente
Rentenerhöhung freut den Staat
FOCUS Online rechnet vor: Ab wie viel Rente Sie jetzt Steuern zahlen müssen

Die Rentner freuen sich auf die Rentenanpassung im Juli - doch auch der Fiskus profitiert kräftig. Denn mit jedem Euro Rente mehr, werden mehr Senioren steuerpflichtig. Was auch Folge der seit 2005 erhobenen Rentensteuer ist.

Danach führt die Anhebung der gesetzlichen Altersbezüge zum 1. Juli um 1,9 Prozent im Westen und um 3,6 Prozent im Osten im Veranlagungszeitraum 2017 zu Mehreinnahmen für den Fiskus von rund 205 Millionen Euro. Das geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Berechnungen des Bundesfinanzministeriums hervor. Im Zeitraum 2018 sind Steuermehreinnahmen von 420 Millionen Euro zu erwarten.

Fällig wird die Einkommenssteuer, wenn die Gesamteinkünfte eines Rentners über dem Grundfreibetrag (8.820 Euro/Verheirate 17.640 Euro) liegen.

Das bedeutet für Rentner:

Wer im Westen bisher insgesamt 722 Euro bekommt, liegt ab Juli mit 736 Euro über dem Freibetrag und muss Steuern bezahlen.

Wer im Osten bisher insgesamt 710 Euro bekommt, liegt ab Juli ebenfalls bei 736 Euro und muss Steuern bezahlen.

Für Paare gilt:

Paare im Westen, die bisher insgesamt 1432 Euro einnehmen, überschreiten ab Juli den Freibetrag von 1460 Euro.

Paare im Osten, die bisher insgesamt 1409 Euro einnehmen, überschreiten ab Juli den Freibetrag von 1460 Euro.

Neben Renteneinkünften zählen auch weitere Einnahmen wie Erträge aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen oder Betriebsrenten zum steuerpflichtigen Einkommen.

Wie viel Steuern muss ich zahlen?

2005 betrug der steuerpflichtige Rentenanteil 50 Prozent. Ist also jemand vor 2006 in Rente gegangen, werden nur 50 Prozent seiner Renten in die Besteuerung einbezogen. Dieser Prozentsatz steigt mit jedem weiteren Rentnerjahrgang : für Neurentner 2017 auf 74 Prozent. Somit bleiben also 26 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt also für im Jahr 2017 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt es beim festgesetzten steuerfreien Anteil.

Das bedeutet: Das steuerpflichtige Einkommen ist nur die Ausgangsbasis für die Berechnung der Steuerschuld. Der Grundfreibetrag und die Werbungskostenpauschale von 102 Euro sowie eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung senken diese Ausgangsbasis. Wer im Jahr 2017 erstmals in Rente geht, muss deshalb erst ab einer Rente von etwa 1150 Euro Steuern zahlen .

Infolge des steigenden steuerpflichtigen Teils der Rente sowie von Rentenerhöhungen werden immer mehr Neurentner vom Fiskus belangt. Die seit 2005 erhobene Rentensteuer trifft damit weiterhin eine eher kleine, aber jährlich wachsende Gruppe Ruheständler. Im Gegenzug werden aber die von Arbeitnehmern eingezahlten Rentenbeiträge über die Jahre von der Einkommensteuer freigestellt und die Beschäftigten so entlastet.

Wegen der schrittweisen Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils der Rente werden viele Senioren, die keine weiteren veranlagungspflichtigen Einkünfte haben, vom Fiskus verschont. In diesem Jahr werden laut Finanzministerium etwa 4,25 Millionen „Steuerpflichtige mit Rentenbezug" vom Fiskus belangt. 2018 werden es etwa 4,35 Millionen sein.

Zu beachten ist, dass ein zusammen veranlagtes Paar als ein Steuerpflichtiger zählt. "Steuerpflichtige" sind also nicht gleichzusetzen mit Personen. Ohne die Rentenanpassung wären 2017 den Angaben zufolge von diesen Ruheständlern rund 40.000 und 2018 rund 80.000 Steuerpflichtige mit Rentenbezug nicht vom Fiskus belangt worden.

Videokommentar: Das Rentensystem ist ungerecht: "Ich muss zahlen und nur die Alten profitieren!"

mit dpa

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