+++ Abschiebung islamistischer Terror-Gefährder mit Grundgesetz vereinbar +++

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  EILMELDUNG   27.07.2017, 9:56
Beschluss aus Karlsruhe
Abschiebung islamistischer Terror-Gefährder mit Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken gegen die Abschiebung sogenannter Gefährder, denen ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut wird.

Die Regelung im Aufenthaltsgesetz (§ 58a) sei mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Sie ermöglicht es den Innenministerien, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" in einem beschleunigten Verfahren abzuschieben. (Az. 2 BvR 1487/17)

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pcl/dpa
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