Die Klausel mit dem Wortlaut: "Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)" sei den Richtern zufolge "in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern" unwirksam. Das Oberlandesgericht muss den Fall nun erneut verhandeln.
Die Verbraucherzentralen wollten ein Grundsatz-Urteil erstreiten und hatten stellvertretend die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das Online-Konto zwei Euro im Monat. Zusätzlich fielen für jede SMS-TAN zehn Cent an. Auch andere Banken und Sparkassen lassen sich nach Auskunft der Dachverbände den SMS-Versand bezahlen.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer muss der Service dagegen inklusive sein. Denn beim Online-Banking muss jede Transaktion aus Sicherheitsgründen mit Eingabe einer TAN bestätigt werden. Verhandelt wurde in Karlsruhe am 13. Juni. (Az. XI ZR 260/15)
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