+++ Lebensversicherungen dürfen Kursgewinne weitgehend behalten +++

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  EILMELDUNG   13.07.2017, 11:52
Urteil gegen Sparer
Lebensversicherungen dürfen Kursgewinne weitgehend behalten

Lebensversicherungen dürfen ihre Bewertungsreserven - also Kursgewinne aus der Anlage von Wertpapieren - weitgehend behalten und müssen sie nur in geringem Umfang an die jetzt ausscheidenden Kunden ausschütten.

Das hat das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden und eine Klage des Bundes der Versicherten (BdV) gegen die Victoria-Versicherung im Ergo-Konzern zurückgewiesen. Der BdV kündigte an, gegen die Entscheidung weiter rechtlich vorzugehen.

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jr/
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