Das Gericht kann allerdings in der Berufung oder in einem anschließenden Hauptsacheverfahren eine andere Entscheidung treffen.
Edgewell hatte vor kurzem damit begonnen, Klingen, die auf den "Mach3" passen, als Eigenmarke für mehrere Handelsketten herzustellen. Dort wurden sie in der Regel zu Preisen verkauft, die spürbar unter denen des Originalzubehörs liegen.
Gillette, eine Tochter des US-Konzerns Procter & Gamble (P&G) mit Deutschlandzentrale im hessischen Schwalbach am Taunus, hatte bislang ein Monopol auf die Ersatzklingen für den "Mach3" und sieht durch das Angebot eines seiner Patente verletzt. Es beschreibt die Verbindung zwischen den Klingen-Einsätzen des "Mach3" und den Griffstücken. Gillette beantragte deshalb vor dem Düsseldorfer Landgericht, dem Rivalen per einstweiliger Verfügung die Herstellung und den Verkauf der umstrittenen Klingen zu untersagen.
Wilkinson weist den Vorwurf allerdings zurück und will die Produktion fortsetzen. Nach Einschätzung von Wilkinson ist das Patent von Gillette nichtig, weil die darin beschriebenen Mechanik schon zum Zeitpunkt der Erteilung des Patents 1998 nicht wirklich neu gewesen sei.
Das umstrittene Patent läuft ohnehin im Februar 2018 aus.